Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich so gut wie immer

Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich so gut wie immer

Wohl kaum jemand freut sich auf die jährliche Steuererklärung. Wie gut, wenn das Finanzamt einen scheinbar „vergisst“ und keine Aufforderung schickt. Fall erledigt. Das ist jedoch ein Trugschluss und kann viel Geld kosten. Dieser Beitrag soll erklären, warum sich eine freiwillige Steuererklärung in den meisten Fällen lohnt. Denn fast jeder Steuerpflichtige hat im Vorjahr bereits zu viel Steuern bezahlt.

Warum soll ich eine Steuererklärung abgeben? Ich zahle doch schon Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird beruht auf einer Schätzung. So berücksichtigt sie beispielsweise lediglich eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Wenn die tatsächlichen Ausgaben höher sind, kommt es schon zu einer Steuererstattung. Diese Grenze wird dabei bereits überschritten, wenn ein Arbeitnehmer an 230 Arbeitstagen pro Jahr täglich nur 15 km einfach zur Arbeit pendelt. Kommen dann noch weitere Werbungskosten, wie z.B. Ausgaben für ein Arbeitszimmer, Arbeitskleidung, Weiterbildungskosten oder Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung hinzu, ist eine Steuererstattung sehr wahrscheinlich.

Weitere steuerrelevante Ausgaben sind Sonderausgaben – das klingt im ersten Moment exotisch aber eigentlich trifft das fast jeden. Hierzu zählen z.B. Ausgaben für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer. Darüber hinaus werden Krankheitskosten oder z.B. übernommene Kosten für eine Bestattung als außergewöhnliche Belastungen anerkannt und mindern die Steuerlast. Es gelten hier zwar Abzugsbeschränkungen jedoch lohnt sich ein genauer Blick um nichts zu verschenken.

Ein weiterer Steuerbonus, der so gut wie jedem Steuerpflichtigen zugutekommt, gilt für Ausgaben für Handwerker und Haushaltshilfen. Von diesen sog. haushaltsnahen Dienstleistungen können unter gewissen Voraussetzungen 20 Prozent der Kosten (es gelten Höchstbeträge) direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Hier lohnt ein Blick in die jährliche Nebenkostenabrechnung. Dort sind fast immer Ausgaben für Hausmeister, Kaminkehrer, Gartenpflege oder Arbeitsleistung für Handerker etc. zu finden. Auch Kinderbetreuungskosten sind abziehbar. Hier sollte man nichts verschenken.

Was ist bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Auszeit?

Wer keine Einkünfte hat, bezahlt auch keine Steuern. Bei Arbeitslosigkeit oder während einer Auszeit zur Kindererziehung können jedoch mit Blick auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben Ausgaben für Fortbildung oder Bewerbungen anfallen. Wenn man den dadurch entstehenden Verlust im Rahmen einer Steuererklärung vom Finanzamt feststellen lässt, kann dieser mit Einkünften in späteren Jahren steuersparend verrechnet werden. Wer z.B. nach Abschluss einer Berufsausbildung wieder anfängt zu studieren, sollte unbedingt über eine solche Verlustfeststellung nachdenken. Wer hier nicht Bescheid weiß, verschenkt schnell bares Geld.

Kann ich für die Vergangenheit noch eine Steuererklärung einreichen?

Wer in den letzten Jahren keine Steuererklärungen eingereicht hat, muss sich jetzt nicht ärgern. Grundsätzlich hat man für eine freiwillige Steuererklärung vier Jahre Zeit. Das bedeutet, dass die Steuererklärung für das Jahr 2014 noch bis zum 31.12.2018 eingereicht werden kann.

Fazit

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, wird in der Regel auch nicht dazu aufgefordert, da es in den meisten Fällen zu einer Erstattung kommen würde. Das Finanzamt verzichtet ungern auf bereits bezahlte Steuern.

Richard Pöschl berät als Rechtsanwalt zu allen Fragen des Steuerrechts und erstellt individuelle Steuererklärungen.

Dieser Beitrag ist am 21. März 2018 als Experteninterview in der Hallo Wochenzeitung in erschienen.

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